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Leasingfahrzeug

Code 178 (Halterwechsel verboten)
Ein Halter oder eine Organisation, der sein Fahrzeug häufig oder dauernd Dritten zur Verfügung stellt, kann beantragen, dass ein Halterwechsel durch Aussenstehende grundsätzlich gesperrt ist.

Das Strassenverkehrsamt trägt den Code 178 "Halterwechsel verboten" im Fahrzeugausweis ein.

Für die Eintragung des Codes 178 können Mitglieder und eCode 178-User der ZEK (Zentrallstelle für Kreditinformationen), z.B. Garagen, Mietwagenbesitzer, Leasing- und Carsharinggesellschaften, die Eintragung auf elektronischem Weg einleiten. Diese Unternehmen müssen sich dafür vorab einmalig bei der ZEK akkreditieren lassen. Danach können sie selber den Eintrag des Code 178 elektronisch in der Clearingstelle beantragen. Nur der Berechtigte selber kann später, ebenfalls elektronisch in der Clearingstelle, die Löschung des Code 178 freigeben.

Für Dritte (Privatpersonen und Firmen mit jährlich wenigen Geschäften) steht für den Eintrag und die Löschung des Code 178 je ein Formular zur Verfügung.
 

Sie möchten den Status des eCode 178 überprüfen?

Abfrage eCode 178


Links, Formulare

Abfrage eCode 178
eCode 178 - Flyer
ZEK
Eintrag-Code 178
Löschung-Code 178