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Sonderbewilligungen

Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren.

Limiten

Generell gelten folgende Limiten:

Länge max. 16.50 m (Sattelmotorfahrzeuge)
max. 18.75 m (Anhängerzüge)
Breite max. 2.55 m
Höhe max. 4 m
Betriebsgewicht max. 40 t

Einzel- und Dauerbewilligungen

Einzelbewilligungen werden für eine oder mehrere (max. 4) bestimmte Fahrten erteilt.
Für Fahrten, bei denen die Höchsthöhe überschritten wird, kann nur eine Einzelbewilligung ausgestellt werden (keine Dauerbewilligung).

Dauerbewilligungen werden auf Antrag für beliebig häufige Fahrten erteilt (automatische Verlängerung) und können erteilt werden für

  • die Überführung, den Transport und die Verwendung von Arbeitsfahrzeugen innerhalb des Kantonsgebietes.
  • sind die Masse im Rahmen der Limiten von VRV Art. 79 kann die Bewilligung für die ganze Schweiz ausgestellt werden.
  • den Transport unteilbarer Güter innerhalb des Kantonsgebietes.
  • die Beförderung von beladenen Eisenbahnwagen mit Rollschemeln innerhalb des Kantonsgebietes und mit Zustimmung der betroffenen Kantone auch für ausserkantonale Strecken.
  • den Transport unteilbarer Güter und die Verwendung von Ausnahmefahrzeugen im Rahmen der Limiten von VRV Art. 79 Abs. 2.

Ausnahmefahrzeuge

Ausnahmefahrzeuge sind Fahrzeuge, die wegen ihres besonderen Verwendungszwecks oder aus anderen zwingenden Gründen den Vorschriften über Abmessungen, Gewichte oder Kreisfahrtbedingungen nicht entsprechen können. Sie tragen braune Kontrollschilder und dürfen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren.
Bei Ausnahmefahrzeugen, deren Abmessungen und Gewichte die Limiten nach Art. 79 Abs. 2 VRV nicht überschreiten, kann die Dauerbewilligung im Fahrzeugausweis als Verfügung der Behörde (Code 250) eingetragen werden, sofern die Kreisfahrtbedingungen eingehalten sind.

In der Sonderbewilligung werden aufgrund der Masse und Gewichte die Fahrstrecke und die treffenden Sicherheitsmassnahmen wie Markierung, gelbes Gefahrenlicht, Begleitperson, eigenes Begleitfahrzeug, ATB oder Polizeibegleitung vorgeschrieben.

Wegen der Höhe von Unterführungen, beschränkter Tragkraft von Brücken oder temporärer Strassenbaustellen kann vielfach nicht die direkte Route befahren werden.

Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen

In der Schweiz gilt ein generelles Sonntags- und Nachtfahrverbot (22.00 - 05.00 Uhr) für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, für Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 t und für Fahrzeuge, gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen, wie auch Fahrzeuge die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen.
Wenn sich eine Fahrt am Sonntag oder während der Nacht unter keinen Umständen vermeiden lässt, so kann eine Sonderbewilligung beantragt werden. Zuständig dafür ist der Kanton, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist oder wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnen soll. Für Fahrten aus dem Ausland in die Schweiz liegt die Zuständigkeit bei dem Kanton, in dem die Einreise erfolgt.

Gesuch

Das Gesuch ist online auszufüllen.

Gebühren

Die Fahrzeugart (Lastwagen, Sattelschlepper, etc., Solo oder Zug) und die Dauer der Bewilligung (ein Tag, mehrere Tage, ein Monat) haben keinen Einfluss auf die Kosten.

Die Länge der bewilligten Strecke ist frei (keine Kilometeranzahl).


Einzelbewilligungen

Ausnahme Kosten
Länge, Breite, Höhe, Überhang, einzeln oder kombiniert Fr. 100.--


Wenn ein Fahrzeug beladen mehr als 40,0 t erreicht, wird die Gebühr nach Gewicht verrechnet:

Gewicht Preis
41.0 -   50.9 t Fr. 160.--
51.0 -   60.9 t  Fr. 180.--
61.0 -   70.9 t Fr. 200.--
71.0 -   80.9 t  Fr. 220.--
81.0 -   90.9 t Fr. 240.--
91.0 - 100.9 t Fr. 260.--
101.0 - 110.9 t  Fr. 280.--
111.0 - 120.9 t Fr. 300.--
Mehr als 121.0 t Fr. 480.--


Dauerbewilligungen

  Neuausstellung Verlängerung
Normale Bewilligung (inkl. Nacht- und Sonntagsfahrbewilligung) Fr. 500.-- Fr. 100.--
Arbeitsmaschinen und Landwirtschaft (Ausnahmefahrzeuge mit braunen Kontrollschildern) Fr. 250.-- Fr. 100.--
Werkinterner Verkehr Fr. 160.-- Fr. 100.--


 

Links, Formulare

Informationen zur Sonderbewilligung
Gesuch Sonderbewillung
Ausnahmebewilligung für volkstümliche Umzüge
Ausnahmebewilligung für die gewerbliche Verwendung landw. Motorfahrzeug
Werkinterer Verkehr