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Ausserkantonaler Fahrzeughalter

Fahrzeuge von Haltern mit ausserkantonalem Wohn- oder Geschäftssitz können im Kanton Thurgau nur zugelassen werden, wenn sich der tatsächliche Standort des Fahrzeuges auf Thurgauer Kantonsgebiet befindet.

Standort ist gemäss Art. 77 Abs. 1 VZV (Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zu Strassenverkehr) der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Der Wohnsitz des Halters gilt dann als Standort, wenn das Fahrzeug wechselnde tatsächliche Standorte hat (vgl. Abs. 2 des genannten Artikels).

Für Anträge von ausserkantonalen Haltern, Fahrzeuge mit TG-Schildern zu immatrikulieren, ist das Formular Fahrzeug mit Standort im Kanton Thurgau einlösen einzureichen. Der Standort ist mit zusätzlichen Unterlagen wie bspw. Mietvertrag, Grundbuchauszug etc. glaubhaft nachzuweisen.


Formular

Fahrzeug mit Standort im Kanton Thurgau einlösen