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Prävention und Massnahmen

Führerausweis-Entzug?
Konsequenzen im Falle einer Widerhandlung

Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, die nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können, führen zu einer Anzeige der Polizei. Solche Widerhandlungen sind zum Beispiel das Verursachen eines Verkehrsunfalls, Fahren in fahrunfähigem Zustand, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen usw.

Eine solche Anzeige setzt verschiedene Verfahren in Gang (Straf-, Administrativ- und Zivilverfahren). Vor der Verfügung eines Führerausweisentzuges wird der betroffenen Person in der Regel das rechtliche Gehör gewährt, d.h. es wird ihr Gelegenheit gegeben, sich zu den ihr vorgeworfenen Widerhandlungen zu äussern. Auf Wunsch kann sie Einsicht in die Akten nehmen.

Die Entzugsdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Gefährdung und des Verschuldens. Zudem wird der automobilistische Leumund und die berufliche Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen berücksichtigt, wobei die Mindestentzugsdauer nicht unterschritten werden darf.

Die Verfahrenskosten für die Administrativmassnahmen richten sich nach der Gebührenverordnung des Regierungsrates.

Links, Formulare

Flyer Administrativmassnahmen
Gebührenverordnung