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Prüfungstermin

Prüfungstermin verschieben

Beachten Sie:

  • Eine Terminverschiebung ist ab dem Aufgebot zur periodischen Fahrzeugprüfung auf längstens zwei Monate möglich.
  • Eine Verschiebung muss spätestens eine Woche vor dem festgesetzten Prüfungstermin erfolgen.
  • Bei Nichterscheinen, zu später Verschiebung oder zu später Abmeldung wird die Prüfung verrechnet.
  • Wird das Fahrzeug mindestens eine Woche vor der Prüfung ausser Verkehr gesetzt, erlischt der Termin und die Gebühr entfällt (ausser bei einer freiwilligen Prüfung und einer technischen Änderung).

Reparaturbestätigungsverfahren (RBV)

  • Reparaturbestätigungsverfahren der Fahrzeugarten Personenwagen, Lieferwagen, leichter Motorwagen, Lastwagen, Sattelschlepper, Motorräder und aller zugehörigen Anhänger können bei einem berechtigten Garagenbetrieb durchgeführt werden.
    Vereinbaren Sie einen Termin: Berechtigte Garagenbetriebe RBV

Resultat Neuer Termin oder Abbruch

  • Sie erhalten automatisch einen neuen Termin zugesandt, wenn das Fahrzeug in Verkehr ist. Ist das Fahrzeig nicht eingelöst, muss ein neuer Termin mit der Disposition vereinbart werden.

Ausserkantonale Prüfung

  • Teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einer ausserkantonalen Prüfstelle erfolgreich geprüft haben (Fristen siehe Prüfungstermin verschieben).
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass uns nach der Prüfung sämtliche Unterlagen zugestellt werden (es wird keine automatische Systemmeldung ausgelöst).

Formulare, Links

Termin online verschieben
Standorte - Kontakt

Berechtigte Garagenbetriebe RBV