Prüfungstermin
Prüfungstermin verschieben
- Eine Terminverschiebung ist ab dem Aufgebot zur periodischen Fahrzeugprüfung auf längstens zwei Monate möglich.
- Eine Verschiebung muss spätestens eine Woche vor dem festgesetzten Prüfungstermin erfolgen.
- Bei Nichterscheinen, zu später Verschiebung oder zu später Abmeldung wird die Prüfung verrechnet.
- Wird das Fahrzeug mindestens eine Woche vor der Prüfung ausser Verkehr gesetzt, erlischt der Termin und die Gebühr entfällt (ausser bei einer freiwilligen Prüfung und einer technischen Änderung).
Reparaturbestätigungsverfahren (RBV)
- Reparaturbestätigungsverfahren der Fahrzeugarten Personenwagen, Lieferwagen, leichter Motorwagen, Lastwagen, Sattelschlepper, Motorräder und aller zugehörigen Anhänger können bei einem berechtigten Garagenbetrieb durchgeführt werden.
Vereinbaren Sie einen Termin: Berechtigte Garagenbetriebe RBV
Resultat Neuer Termin oder Abbruch
- Sie erhalten automatisch einen neuen Termin zugesandt, wenn das Fahrzeug in Verkehr ist. Ist das Fahrzeig nicht eingelöst, muss ein neuer Termin mit der Disposition vereinbart werden.
Ausserkantonale Prüfung
- Teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einer ausserkantonalen Prüfstelle erfolgreich geprüft haben (Fristen siehe Prüfungstermin verschieben).
- Sie sind dafür verantwortlich, dass uns nach der Prüfung sämtliche Unterlagen zugestellt werden (es wird keine automatische Systemmeldung ausgelöst).
Formulare, Links
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Standorte - Kontakt
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