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Neue Motorradführerausweis Kategorien ab 01.04.2016

Motorradkategorie A beschränkt ab 1. April mit 35 kW
Die Leistungsbegrenzung für Motorräder der beschränkten Kategorie A wurde per 1. April 2016 von 25 kW auf 35 kW angehoben. Diese Änderung erfolgte aufgrund der Marktentwicklung und in Anpassung an die europäischen Vorschriften.

Kategorienbezeichnungen ab 1. April 2016
Kategorie A beschränkt: Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
Kategorie A: Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.


Übergangsbestimmungen Prüfungsfahrzeuge Kategorien A
1. Bis zum 31. Dezember 2016 sind an der praktischen Führerprüfung auch folgende Motorräder zugelassen:
Kategorie A beschränkt auf 35 kW: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
Kategorie A unbeschränkt: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen

2. Inhaber und Inhaberinnen eines gültigen Lernfahrausweises, der vor dem 1. Januar 2017 ausgestellt wurde, dürfen die praktische Führerprüfung der Kategorie A (beschränkt oder unbeschränkt) auch nach dem 31. Dezember 2016 mit einem Motorrad ablegen, das die entsprechenden Anforderungen nach Ziffer 1 erfüllt.


Prüfungsfahrzeug Kategorie A beschränkt ab 1. April 2016: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 400 cm3 (10 cm3 Toleranz), einer Motorleistung von höchstens 35 kW, einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen.
Prüfungsfahrzeug Kategorie A ab 1. April 2016: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 600 cm3 (10 cm3 Toleranz), einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen.


Übergangsbestimmungen Lernfahrer Kategorie A beschränkt auf 25 kW
Inhaber eines bestehenden Lernfahrausweises der Kategorie A beschränkt auf 25 kW (ausgestellt vor dem 1. April 2016), müssen den Lernfahrausweis nicht umtauschen und können die praktische Führerprüfung auch nach bisherigem Recht (d.h. mit Motorrädern bis 25 kW) ablegen. Sie erhalten nach bestandener Führerprüfung automatisch einen Führerausweis der neuen Kategorie A, beschränkt auf 35 kW.


Änderungen VZV ab 01.04.2016
Übergangsrechtliche Weisung betreffend Prüfungsfahrzeugen der Motorrad-Kategorie A