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SARI

Ab sofort steht das Kurserfassungssystem SARI allen Thurgauer Fahrlehrer/innen für die Erfassung der Kursdaten von Verkehrskundeunterricht und praktischer Grundschulung für Motorräder, unentgeltlich zur Verfügung.

Mit der Einführung von SARI für VKU/ PGS treten folgende Neuerungen in Kraft:

  • Ab 15. August 2016 müssen alle Kursveranstalter für VKU und PGS die Kurs- und Teilnehmerdaten in SARI erfassen
  • Für nach dem 15. August durchgeführte Kurse wird das Strassenverkehrsamt für die manuelle Erfassung vom Kursveranstalter einer Gebühr erheben: Fr. 100.-/pro Kurs plus Fr. 10.-/pro Teilnehmer
  • Ab 15. August 2016 werden wir keine Termine für praktische Prüfungen mehr vergeben, solange keine gültige VKU/PGS Kursbestätigung  vorliegt. Achtung: Die Gültigkeit des VKU erlischt nach 2 Jahren. (Art. 18 Abs.1 VZV)
  • Um mit einer «herkömmlichen» Kursbestätigung nach dem 15. August 2016 einen Prüfungstermin zu erhalten, muss die Bestätigung dem Strassenverkehrsamt  vorgelegt werden
  • Für einen in SARI erfassten und bestätigten Kurs  VKU und / oder PGS muss keine orange Karte ausgefüllt werden
  • Für die Ausbildungsbestätigung ab der 3ten praktischen Prüfung und für die Bestätigung der Mindestausbildung der Kategorie D stehen entsprechende Formulare zur Verfügung
  • Die praktische Grundschulung für Motorradkategorien müssen in SARI und immer im auch im Lernfahrausweis mit Datum, Unterschrift und Stempel der Fahrschule bestätigen werden

Einzuhaltende SARI-Fristen:
Kurserfassung vor Kursbeginn                  24 Stunden
Bestätigungsfrist nach Kursende VKU       24 Stunden
Bestätigungsfrist nach Kursende PGS       72 Stunden
Bestätigung zurückziehen nach Kursende 24 Stunden

Ausserhalb dieser Fristen muss ein Gesuch mit Begründung an das Strassenverkehrsamt eingereicht werden.

VKU und PGS Kontrollen (Audits) werden gemäss asaQSS durchgeführt. Ohne Kosten für den Kursveranstalter.
Kann ein Audit nicht durchgeführt werden wegen falscher oder ungenauer Angaben durch den Kursveranstalter in SARI, werden die Kosten verrechnet.
Werden am Kurs Mängel festgestellt die zu einem Nachaudit führen, werden die Kosten vollumfänglich verrechnet.
Theorielokale werden nicht mehr vorgängig durch das Strassenverkehrsamt abgenommen. Die Einhaltung der Anforderungen an Kurslokale, Ausrüstung und Lehrmittel gemäss «Weisung betreffend den Verkehrskunde-Unterricht» wird anlässlich der periodischen Audits kontrolliert.

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