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Verzicht auf Automaten-Eintrag (01.02.2019)

Der Code 78 wird ab 01.02.2019 nicht mehr im Führerausweis eingetragen.

Wer die praktische Führerprüfung ab dem 01.02.2019 mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert und bestanden hat, darf auch handgeschaltete Fahrzeuge führen und umgekehrt.

Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Auflage beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen (wie z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind eine Fusskupplung zu betätigen).