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Anhänger mitführen - Kategorie B und BE ab 01.02.2019

Kategorie B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz;

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt;

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt;

Kategorie BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

Die Angaben im Fahrzeugausweis müssen beachtet werden. Gewichte und Anhängelast dürfen nicht überschritten werden.

Prüfungsfahrzeug
Inhaberinnen und Inhaber eines Lernfahrausweises der Kategorie BE, der vor dem 1. Februar 2019 ausgestellt wurde, dürfen die praktische Führerprüfung der Kategorie BE auch mit einer Fahrzeugkombination nach bisherigem Recht absolvieren.