Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

FAP - Kennen Sie den Stand Ihrer Zweiphasen-Ausbildung?

Die Weiterausbildung wird künftig (ab 01.01.2020) nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.

Ab dem 01.01.2020 muss in jedem Fall nur die Weiterausbildung nach neuem Recht nachgewiesen werden. Es wird der Besuch des ersten Weiterausbildungstages nach bisherigem Recht anerkannt.

Personen, denen die Gültigkeitsdauer des Führerausweises auf Probe vor dem Inkrafttreten dieser Verordnungsänderung abläuft, haben folgende Wahl:
- Entweder sie besuchen beide Kurstage nach bisherigem Recht und erhalten nahtlos den definitiven Führerausweis; oder
- Sie warten das Inkrafttreten der Neuregelung ab (und dürfen zwischenzeitlich nicht fahren) und weisen entweder den Besuch des ersten Kurstages nach bisherigem Recht oder die Weiterausbildung nach neuem Recht nach.

Auf www.2phasen.ch können Sie sich Ihren persönlichen Ausbildungsstand und die möglicherweise noch zu absolvierenden WAB-Kurse aufzeigen lassen.