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Automatisierung FAP to FAK

Im Kanton Thurgau werden seit dem 21.01.2019 die gültigen FAP’s (Führerausweis auf Probe) bis max. 30 Tage vor Ablauf automatisch in einen FAK (Führerausweis in Kreditkartenformat) umgewandelt, sofern die geforderten Kriterien (z. B. WAB-Kurs, keine offene ADMAS-Akte) erfüllt sind.

Mit dieser Automatisierung muss der Kunde den FAK nicht mehr beantragen, resp. online bestellen.

Der Prozess erfolgt nur bei gültigen FAP’s automatisiert. Besitzt der Kunde eine Bewilligung für den Besuch eines WAB-Kurses nach Ablauf des FAP’s, muss er zwingend die Kursbescheinigung vorlegen, damit der Umtausch durchgeführt werden kann.