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Adressänderung / Umzug

Was müssen Sie bei einem UMZUG beachten?

(Meldepflicht 14 Tage)

Adressänderung / Umzug innerhalb des Kantons Thurgau

Ändern Sie online Ihre Adresse. 
Bitte melden Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug.

Zuzug aus einem anderen Kanton

Fahrzeugausweis (Kontrollschilder)
Sie erhalten Thurgauer Kontrollschilder.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • bisherigen Fahrzeugausweis
  • ausserkantonale Kontrollschilder (nur bei Austausch am Schalter)
  • neuen Versicherungsnachweis (bei Ihrer Versicherung bestellen)

Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post. Geben Sie unbedingt das gewünschte Kontrollschildformat (lang oder hoch) an. Oder kommen Sie persönlich bei uns am Kundenschalter in Amriswil oder Frauenfeld vorbei.

Blauer Führerausweis
Im blauen Führerausweis können keine Änderungen mehr vorgenommen werden -  wir stellen Ihnen einen Führerausweis im Kreditkartenformat aus.

Weitere Informationen zum Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat finden Sie hier.

Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)
Geben Sie uns nur Ihre neue Adresse bekannt:
Kontakt-Strassenverkehrsamt

WEGZUG in einen anderen Kanton

Informieren Sie sich in Ihrem neuen Wohnsitzkanton. 
Ihre Abmeldung im Kanton Thurgau erfolgt durch das Strassenverkehrsamt des neuen Wohnsitzkantons.

Ausland

Übersiedlung aus dem Ausland

Wochenaufenthalter im Kanton Thurgau

Der Wohnsitz des Halters gilt grundsätzlich als Standort (Standort: Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird). Fahrzeuge, die während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons verwendet werden und durchschnittlich mindestens zwei Mal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters/der Halterin untergebracht werden, benötigen keine Thurgauer Kontrollschilder.

Geschäftsfahrzeuge

Geschäftsfahrzeuge sind dort zu immatrikulieren, wo sie ihren Standort haben. Als Standort gilt die Geschäftsadresse, wenn das Fahrzeug über das Wochenende am Firmensitz stationiert ist. Wird das Fahrzeug einem Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt, so dass er es auch über das Wochenende verwenden kann, gilt als Standort der Wohnsitz des Mitarbeitenden. Das Fahrzeug kann trotzdem auf den Namen der Firma eingelöst werden. Zusätzlich kann der/die LenkerIn (Standortadresse) in den Fahrzeugausweis eingetragen werden.