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Adressänderung / Umzug

Was müssen Sie bei einem UMZUG beachten?

- Die Adressänderung ist innert 14 Tagen zu melden.
- Der Führerausweis in Kreditkartenformat muss nicht eingereicht werden. Jedoch muss die neue Adresse bekannt gegeben werden.

Adressänderung / Umzug innerhalb des Kantons Thurgau

Ändern Sie online Ihre Adresse. 
Bitte melden Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug.

NEU IM THURGAU

Sie sind in den Kanton Thurgau gezogen und besitzen einen Führerausweis aber kein Fahrzeug: - Bitte teilen Sie uns hier Ihre neue Adresse mit.

Sie sind in den Kanton Thurgau gezogen und besitzen ein Fahrzeug:

  1. Ich möchte die Bearbeitung über den Postweg erledigen
  2. Ich möchte gerne an den Schalter nach Amriswil oder Frauenfeld kommen

a1. Bestellen Sie bei Ihrer Versicherung einen Versicherungsnachweis (wird direkt elektronisch an das Strassenverkehrsamt zugestellt).
a2. Senden Sie den Fahrzeugausweis im Original mit einer Notiz, welches Kontrollschilderformat (50x11 oder 30x16) Sie benötigen per Post an das Strassenverkehrsamt in Amriswil oder Frauenfeld.
a3. Die Kontrollschilder werden per Post zu Ihnen nach Hause gesendet. Sobald Sie die Kontrollschilder erhalten haben, bitten wir Sie die ausserkantonalen Kontrollschilder dem entsprechenden Strassenverkehrsamt zu retournieren.

Sie sind in den Kanton Thurgau gezogen und besitzen einen Führerausweis und ein Fahrzeug:

  1. Ich möchte die Bearbeitung über den Postweg erledigen
  2. Ich möchte gerne an den Schalter nach Amriswil oder Frauenfeld kommen

a1. Bestellen Sie bei Ihrer Versicherung einen Versicherungsnachweis (wird direkt elektronisch an das Strassenverkehrsamt zugestellt).
a2. Senden Sie den Fahrzeugausweis im Original mit einer Notiz, welches Kontrollschilderformat (50x11 oder 30x16) Sie benötigen per Post an das Strassenverkehrsamt in Amriswil oder Frauenfeld.
a3. Die Kontrollschilder werden per Post zu Ihnen nach Hause gesendet. Sobald Sie die Kontrollschilder erhalten haben, bitten wir Sie die ausserkantonalen Kontrollschilder dem entsprechenden Strassenverkehrsamt zu retournieren.

WEGZUG in einen anderen Kanton

Informieren Sie sich in Ihrem neuen Wohnsitzkanton. 
Ihre Abmeldung im Kanton Thurgau erfolgt durch das Strassenverkehrsamt des neuen Wohnsitzkantons.

Ausland

Übersiedlung aus dem Ausland

Wochenaufenthalter im Kanton Thurgau

Der Wohnsitz des Halters gilt grundsätzlich als Standort (Standort: Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird). Fahrzeuge, die während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons verwendet werden und durchschnittlich mindestens zwei Mal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters/der Halterin untergebracht werden, benötigen keine Thurgauer Kontrollschilder.