Gebühren und Verkehrssteuern
Gebühren bezahlen Sie für die Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes.
Verkehrssteuern werden jährlich erhoben für den Bau und Unterhalt von Strassen und Verkehrsanlagen, Massnahmen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt im Kanton Thurgau.
Im Kanton Thurgau wird die Verkehrssteuer grundsätzlich nach dem Hubraum des Fahrzeugs berechnet: je grösser der Hubraum, desto höher ist die Steuer. Diese zahlen Sie für jeden Tag, den Ihr Fahrzeug eingelöst ist.
Bei einem Wechselschild, wird die Verkehrssteuer für das Fahrzeug mit dem grösseren Hubraum voll erhoben, für das andere Fahrzeug ein Viertel der ordentlichen Steuer.
Die Rechnung der Jahressteuer wird Ihnen jeweils im Januar zugestellt.
Links, Formulare
Auszug aus der Gebührenverordnung
Vollständige Gebührenverordnung
Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
Steuerbetrag der Fahrzeugarten mit Treibstoffart E (Elektroantrieb)
PSVA: Ansätze
LSVA: Ansätze