Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Ihr Lernfahrausweis

Ausführliche Informationen zu den Kategorien und Voraussetzungen finden Sie unter www.fuehrerausweise.ch.

Sie möchten einen Lernfahrausweis beantragen?

Dazu müssen Sie das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises inkl. Sehtest und einen Nothilfeausweis einreichen und die Theorieprüfung absolvieren.

Anforderungen für Annahme von Fotos

Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie hier.

Sehtest (VZV Art. 9)

Der Sehtest kann von einem in der Schweiz tätigen Optiker, Optometristen, Augenarzt oder Arzt durchgeführt werden.
Personen, welche bereits einen gültigen schweizerischen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen, müssen für eine weitere, nicht berufsmässige Kategorie keinen Sehtest absolvieren. 
Beim erstmaligen Gesuch um einen Lernfahrausweis oder Umtausch eines ausländischen Führerausweises einer höheren Kategorie C, C1, D1, D oder der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) wird der Sehtest vom Arzt durchgeführt.
Der Sehtest hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. 

Nothilfekurs (VZV Art. 10)

Mit dem Gesuchsformular für den erstmaligen Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 muss der Gesuchsteller eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen beilegen. Der Kurs darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen. Vom Kurs befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen und Gesuchsteller, welche einen Umtausch des ausländischen Führerausweises beantragen.

Zweiter Lernfahrausweis derselben Führerausweiskategorie

Nach Ablauf der Gültigkeit des Lernfahrausweises, kann ein Gesuch für einen weiteren Lernfahrausweis gestellt werden. Es ist ein neues Gesuch einzureichen.

Sie können maximal zwei Lernfahrausweise derselben Kategorie beantragen.
Ein dritter Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartefrist von 2 Jahren beantragt werden.

Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie automatisch Ihren befristeten Lernfahrausweis per Post zugesendet.

Mit dem Lernfahrausweis dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen Fahrzeuge der im Ausweis vermerkten Kategorie für Lernfahrten benützen. 
Wer den Lernfahrausweis Kategorie B vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen.

 

Links, Formulare 

Gesuch Lernfahrausweis alle Kategorien
Verlust Lernfahrausweis
Foto-Anforderungen
Angaben geändert
Ausserkantonale Führerprüfung
Einzeltheorieprüfung-Gesuch

Kat. B - Lernphase zwölf Monate 

Bescheinigung über abgeschlossene Fahrschulausbildung

Medizinische Mindestanforderungen
Amtsärztliche Untersuchung
Strafregister-Auszug bestellen

Fahrlehrersuche