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Personen- und Gütertransport

Sie möchten berufsmässig mit Fahrzeugen Personen oder Güter transportieren? 

Um einen Lernfahrausweis der Kategorie C1, C, D1, D, BPT 121 oder 122 zu erhalten, müssen Sie das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises einreichen.

Fahrpraxis (VZV Art. 8)

Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung des Lernfahrausweis muss eine Fahrpraxis nachgewiesen werden. Lernfahrten gelten nicht als Fahrpraxis.
Der Gesuchsteller darf während der Dauer der Fahrpraxis, mindestens aber während eines Jahres bis zur Erteilung des Lernfahrausweises oder wenn ein solcher nicht erforderlich ist, bis zur Zulassung zur praktischen Führerprüfung mit einem Motorfahrzeug, keine Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln begangen haben, die zu einem Führerausweisentzug führt oder geführt hat.

Fahrpraxis für Kategorie D

Wer den Führerausweis der Kategorie D erwerben will, muss während eines Jahres regelmässig Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt haben. Dies gilt nicht bei Personen, die sich über den erfolgreichen Abschluss der Mindestausbildung (VZV Anhang 10 Ziffer 2) ausweisen können und
a. während mindestens drei Monaten einen Lastwagen (Kat. C) oder Trolleybus geführt haben; oder
b. während mindestens zwei Jahren regelmässig Motorwagen der Kategorie B geführt haben.

Fahrpraxis für Kategorie D1

Wer den Führerausweis der Unterkategorie D1 erwerben will, muss
a. während mindestens drei Monaten einen Lastwagen (Kat. C) oder Trolleybus geführt haben; oder
b. während mindestens eines Jahres regelmässig Motorwagen der Kategorie B geführt haben.

Fahrpraxis für berufsmässiger Personentransport

Wer mit Motorfahrzeugen der Kategorie B, der Unterkategorie B1 oder der Spezialkategorie F berufsmässig Personen transportieren will, muss während eines Jahres regelmässig ein Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Ausweiskategorie, ausgenommen die Kategorie A und die Unterkategorie A1, geführt haben. 

Zusatztheorie

Der Gesuchsteller wird für die Kategorie C1, C1, D1, D und BPT 121/122 zu einer Zusatztheorieprüfung aufgeboten. Mit dieser Zusatztheorieprüfung stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der Gesuchsteller über Kenntnisse der gewünschten Kategorie verfügt. Nach bestandener Zusatztheorie und weiteren Voraussetzungen kann die Anmeldung zur praktischen Prüfung gemacht werden.

Weitere Informationen

Welche Kategorien benötigen ein Fähigkeitsausweis? 

Damit Sie die Kategorie C1, C, D1 oder D berufsmässig ausüben dürfen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis. Weitere Informationen finden Sie unter www.cambus.ch.

Schülertransporte

Informationen zu Schülertransporte finden Sie im Merkblatt Schülertransporte.

Ambulanztransporte

Informationen zu Ambulanzfahrer/innen finden Sie im Merkblatt AmbulanzfahrerInnen.

Links, Formulare

AmbulanzfahrerInnen
Schülertransporte 
Lernfahrausweis-Gesuch
Ärztliche Untersuchung der Stufe 2