Umtauschpflicht blauer Führerausweis
Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen sind verpflichtet, diesen gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen.
Ab dem 31. Oktober 2024 verliert der Papierführerausweis als Legitimationsdokument seine Wirkung – nicht aber die Fahrberechtigung selber.
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie hier.