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Umtauschpflicht blauer Führerausweis

Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen sind verpflichtet, diesen gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. 

Ab dem 31. Oktober 2024 verliert der Papierführerausweis als Legitimationsdokument seine Wirkung – nicht aber die Fahrberechtigung selber.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie hier.