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Häufige Fragen zu Ihrer Rechnung

Bonus / Malus
Der Bonus für energieeffiziente Fahrzeuge der Kategorie A oder B ist begrenzt auf das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und die vier Folgejahre. Danach ist der ordentliche Ansatz zu entrichten.
Der Malus wird für die gesamte Immatrikulationszeit berechnet. Mehr Informationen.

Berechnung der Verkehrssteuern
Mehr Informationen.

Abmeldung des Fahrzeuges / Kantonswechsel / Fahrzeugwechsel
Falls das Fahrzeug vor Ablauf der Zahlungsfrist der Rechnung (Ende Februar) abgemeldet wird, erhalten Sie eine Ersatzrechnung für die entsprechende Zeitspanne. Erfolgt die Abmeldung nach Ablauf der Zahlungsfrist, bitten wir Sie den gesamten Rechnungsbetrag zu überweisen. Sie erhalten nach der Deponierung der Kontrollschilder eine Gutschriftsanzeige. Nach schriftlicher Bekanntgabe Ihrer IBAN-Nr. wird Ihnen der Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Bei einem Fahrzeugwechsel vor Ende Februar erhalten Sie ebenfalls eine Ersatzrechnung. Findet der Fahrzeugwechsel nach Ende Februar statt, muss die ursprüngliche Rechnung
beglichen werden. Sie erhalten nach der Umschreibung eine entsprechende Abrechnung.

Zahlungsfrist kann nicht eingehalten werden / halbjährliche Rechnungen
Für Strassenverkehrssteuern können gemäss dem Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben  741.1 §4.1 Abs. 2 keine Stundungen gewährt oder Teilrechnungen ausgestellt werden. Nach Ablauf der Frist wird bei Nichtzahlung eine Zahlungserinnerung, danach eine Mahnung (Mahngebühr Fr. 30) versendet. Falls auch die Frist der Mahnung nicht eingehalten werden kann, wird der Entzug der Kontrollschilder veranlasst. Es können keine Ausnahmen bewilligt werden.

E-Rechnung
Die Anmeldung für die eRechnung kann nur durch Sie in Ihrem eBanking- oder PostFinance-Vertrag erfolgen. Mehr Informationen.

Separate Rechnung bei mehreren Fahrzeugen
Falls auf Ihrer Rechnung verschiedene Kontrollschilder aufgeführt sind und Sie eine separate Abrechnung für einzelne Fahrzeuge benötigen, teilen Sie uns dies bitte vor Ablauf der Zahlungsfrist per Mail (buchhaltungNULL@stva.tg.ch ) mit.
Die Rechnungen können jedoch nicht an unterschiedliche Adressen ausgestellt oder gesendet werden.