Änderung - Exportschilder ab 1. Juli 2023
Ab dem 1. Juli 2023 werden Exportschilder in folgenden Fällen erstellt:
- Thurgauer Fahrzeugausweis im Original vorhanden
- Ausserkantonaler Fahrzeugausweis im Original mit einem Kaufvertrag eines Thurgauer Autohändlers (Verkaufsstelle im Kanton Thurgau) vorhanden
Weitere Informationen zu den Exportschildern finden Sie hier.