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Änderung - Exportschilder ab 1. Juli 2023

Ab dem 1. Juli 2023 werden Exportschilder in folgenden Fällen erstellt:

  • Thurgauer Fahrzeugausweis im Original vorhanden
  • Ausserkantonaler Fahrzeugausweis im Original mit einem Kaufvertrag eines Thurgauer Autohändlers (Verkaufsstelle im Kanton Thurgau) vorhanden

Weitere Informationen zu den Exportschildern finden Sie hier.