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Export Fahrzeug

Exportschild ab 1. Juli 2023

Ein Exportschild ist in folgenden Fällen möglich:

  • Thurgauer Fahrzeugausweis im Original
  • Ausserkantonaler Fahrzeugausweis im Original mit einem Kaufvertrag eines gewerblichen Thurgauer Autohändlers (Verkaufsstelle im Kanton Thurgau)

Damit Sie ein Fahrzeug ausführen können, kann ein Exportschild für die Überführung des Fahrzeuges von der Schweiz ins Ausland bezogen werden. 

Zulassungsbestimmungen

  • Der Fahrzeugausweis wird auf Ende des Monats befristet. Das jeweilige Bezugsdatum des Kontrollschildes ist das Einlösedatum (eine Vordatierung ist nicht möglich). 
    Dauert der Rest des Monats nur noch vier oder weniger Tage, kann die Gültigkeit der Zulassung bis zum Ende des Folgenden Monats verlängert werden. Eine Fristverlängerung oder eine erneute Zulassung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug in der Schweiz amtlich geprüft wurde.
  • Fahrzeuge mit Exportschildern dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden.
  • Es dürfen sich so viele Personen wie im Fahrzeugausweis vermerkt, höchstens jedoch acht Personen nebst dem Fahrzeugführer, im Fahrzeug befinden.
  • Gefährliche Güter dürfen nicht transportiert werden.
  • Tankfahrzeuge dürfen nur mit gereinigtem Tank überführt werden.
  • Bei ausserkantonalen und ausländischen Kunden ist eine Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis und ein gültiger Führerausweis (amtliche Übersetzung, wenn die Schriftzzeichen nicht lesbar sind) im Original erforderlich.
  • Im Ausweis wird der Vermerk Für den Export bestimmt eingetragen.
  • Die Kontrollschilder und der Fahrzeugausweis werden ungültig, sobald die Frist abgelaufen ist. Sie müssen nicht zurückgegeben werden.

Versicherungsprämien

Einlösung ab   1. bis Ende Monat
Fr. 180             
Einlösung ab 16. bis Ende Monat
Fr.   90
Einlösung für max. 4 Tage des laufenden Monats und den ganzen folgenden Monat
Fr. 200

Die Versicherung gilt in Europa (Länderbeschreibung unter www.nbi-bgf.ch).
Anhänger bezahlen keine Versicherung und erhalten keine internationale Versicherungskarte.

Gebühren

Fahrzeugausweis Fr. 40
Kontrollschilder:    Einzelschild
                             Schilderpaar 
Fr. 20
Fr. 30
Internationale Versicherungskarte Fr. 30

Verkehrssteuern

Die für die betreffende Fahrzeugart geltende Verkehrssteuern sowie allenfalls die Schwerverkehrssteuern:

Schwerverkehrssteuern
für Fahrzeuge über 3.5t

Mindestdauer
1 Tag
3 Tage       

LSVA
Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge,
schwere Sattelschlepper
und schwere Motorwagen mit
aufgebautem Nutzraum

Fr. 70 Fr. 200
PSVA
Übrige Fahrzeuge über 3.5 t
Fr. 20 Fr. 50

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Onlineantrag Exportschild vollständig ausgefüllt.
  • Formular für die Verkehrssicherheit muss von einem Fachbetrieb vor der Einlösung ausgefüllt werden, wenn das Fahrzeug zur Prüfung fällig ist. Der Fachbetrieb muss ein Händlerschild der entsprechenden Fahrzeugart besitzen.
    - Bei leichten Fahrzeugen (< 3.5t) gilt dies erst, wenn das Fahrzeug älter als 12 Jahre ist und die letzte Prüfung länger als 3 Jahre her.
    Bei schweren Fahrzeugen (> 3.5t) gilt dies, wenn die letzte Prüfung länger als 2 Jahr eher ist.
  • Bei ausserkantonalen und ausländischen Kunden ist eine Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis und ein gültiger Führerausweis (amtliche Übersetzung, wenn die Schriftzzeichen nicht lesbar sind) im Original erforderlich.
  • Thurgauer Fahrzeugausweis oder ausserkantonaler Fahrzeugausweis im Original mit einem Kaufvertrag eines Thurgauer Autohändlers (Verkaufsstelle im Kanton Thurgau).

Bezahlung direkt am Schalter in bar (CHF) oder mit ec/Postcard.

Links, Formulare

Onlineantrag Exportschild 
Bestätigung der Verkehrssicherheit