Exportschild / Export control plate
Exportschild ab 1. Juli 2023
Ein Exportschild ist in folgenden Fällen möglich:
- Thurgauer Fahrzeugausweis im Original
- Ausserkantonaler Fahrzeugausweis im Original mit einem Kaufvertrag eines Thurgauer Autohändlers (Verkaufsstelle im Kanton Thurgau)
Das Formular für die Verkehrssicherheit muss von einem Fachbetrieb vor der Einlösung ausgefüllt werden, wenn das Fahrzeug zur Prüfung fällig ist. Der Fachbetrieb muss ein Händlerschild der entsprechenden Fahrzeugart besitzen.
- Bei leichten Fahrzeugen (< 3.5t) gilt dies erst, wenn das Fahrzeug älter als 12 Jahre ist und die letzte Prüfung länger als 3 Jahre her ist.
-
Bei schweren Fahrzeugen (> 3.5t) gilt dies wenn die letzte Prüfung länger als 2 Jahre her ist.