Mofa prüfen und einlösen
Der Mofa- und E-Bike-Fahrzeugausweis gibt Ihnen das Recht, das darin aufgeführte Mofa mit den zugeteilten Schildern in Verkehr zu setzen.
Mofa-Fahrzeugprüfung notwendig?
Mofas werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr periodisch zur Prüfung aufgeboten.
In folgenden Fällen findet zwingend eine Prüfung beim Mofa-Prüfbetrieb statt:
- Prüfung nach behördlichem Ausweis- und Kontrollschildentzug
- Prüfung wegen abhanden gekommenem Fahrzeugausweis (wenn kein gültiger Fahrzeugausweis (Vignette ungültig) vorhanden ist)
- Prüfung wegen Zweifel an der Betriebssicherheit (begründet, oder wenn das Fahrzeug länger als 10 Jahre ausser Verkehr ist)
Die Prüfungen werden durch autorisierte Mofa-Prüfbetriebe durchgeführt und auf dem Formular Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung bestätigt. Die Liste der autorisierten Mofa-Prüfbetriebe finden Sie hier.
Nach erfolgreicher Fahrzeugprüfung kann das Mofa durch den Mofa-Prüfbetrieb eingelöst werden. Der Fahrzeugausweis wird per Post zugesendet.
Mofa / E-Bike einlösen
Folgende Geschäftsfälle können beim Mofa-Prüfbetrieb und beim Strassenverkehrsamt getätigt werden:
- Einlösung eines E-Bike / Mofa (typengeprüftes Fahrzeug, mit vorhandenen Fahrzeugpapieren)
- Verlust / Ersatz gültige Vignette oder TG-Kontrollschild (gültiger Vignette)
Für die Einlösung Ihres Mofa's oder E-Bikes werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular Mofa / E-Bike einlösen vollständig ausgefüllt
- Mofa- oder E-Bike-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges
- Kopie ID, wenn der Halter erstmals im Thurgau erfasst wird
Sie erhalten nach Bezahlung der Gebühren (siehe weiter unten) ein Kontrollschild und eine Vignette.
Mofa / E-Bike auf einen neuen Besitzer einlösen (Halterwechsel)
Ein Halterwechsel (auch innerhalb der Familie) ist vom neuen Halter unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen zu melden.
Wird das Kontrollschild vom neuen Besitzer übernommen, sind dem Strassenverkehrsamt oder vom Mofa-Prüfbetrieb folgende Unterlagen einzureichen:
- Formular Mofa / E-Bike einlösen vollständig ausgefüllt
- Mofa- oder E-Bike-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges
- Kopie ID, wenn der Halter erstmals im Thurgau erfasst wird
Auf Wunsch kann kostenpflichtig ein neues Kontrollschild zugeteilt werden.
Adresse ändern
Eine Adressänderung ist dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden. Die Änderung ist kostenlos.
Jährliches Versenden der Vignette
Das E-Bike oder Mofa-Kontrollschild mit einer Vignette ist jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres gültig. Bei eingelösten E-Bikes und Mofas senden wir Ihnen im Januar automatisch eine Jahresrechnung.
Nach Ihrer Bezahlung dieser Jahresrechnung erhalten Sie die neue Vignette per Post. Der Versand der Vignette dauert in der Regel zwei Wochen. Wenn Sie keine Verlängerung möchten, müssen Sie die Rechnung nicht mehr begleichen.
Die Rechnung kann auf Verlangen erneut zugestellt werden.
Verloren oder gestohlen
Verlust Vignette
Bei einem Verlust der Vignette genügt es, für einen Ersatz bei einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb oder dem Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis vorzulegen.
Kosten
Fr. 10 neue Vignette
Fr. 30 Bearbeitungsgebühr
Verlust Kontrollschild und Vignette
Falls das Kontrollschild und die Vignette nicht mehr vorhanden sind, melden Sie dies bei einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb. Es wird Ihnen per Post ein neuer Fahrzeugausweis zugestellt.
Kosten
Fr. 20 Ausweis
Fr. 30 Bearbeitungsgebühr
Fr. 10 Kontrollschild
Fr. 10 Vignette
Verlust gültiger Fahrzeugausweis (gültige Vignette vorhanden)
Bei Verlust des gültigen Fahrzeugausweises mit gültiger Vignette kann das Formular Mofa / E-Bike einlösen dem Strassenverkehrsamt eingereicht oder einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb vorgelegt werden.
Kosten
Fr. 20 Ausweis
Fr. 30 Bearbeitungsgebühr
Verlust ungültiger Fahrzeugausweis (keine gültige Vignette vorhanden)
Bei einem Verlust eines ungültigen Fahrzeugausweises muss das Mofa zur Prüfung einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb gezeigt werden und das Formular Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung ausgefüllt werden.
Kosten:
Fr. 20 Ausweis
Fr. 40 Identifikation / Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung
Verlust Mofa
Der Verlust oder Diebstahl des Mofas muss der Polizei gemeldet werden.
Kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung
Mit dem Kauf der Vignette für Ihr E-Bike oder Mofa sind Sie automatisch über die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung für Motorfahrräder bei der AXA versichert.
Mehr erfahren.
Gebühren
Jährliche Verkehrssteuer Vignette* Mofa-Kontrollschild Versicherungsprämie** Verband / Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung |
Fr. 2.50 Fr. 10 Fr. 10 Fr. 34.30 Fr. 40 |
Gesamtkosten mit Kontrollschild | Fr. 96.80 |
Gesamtkosten ohne Kontrollschild | Fr. 86.80 |
Fahrzeugausweis | Fr. 30 |
Duplikat Fahrzeugausweis Änderung im Fahrzeugausweis |
Fr. 20 |
Adressänderung im Fahrzeugausweis | kostenlos |
Bearbeitungsgebühr bei Verlust Kontrollschild und/oder Vignette | Fr. 30 |
* Der ordentliche jährliche Vignettenersatz erfolgt mit vorgängiger Zusendung der Rechnung durch das Strassenverkehrsamt -> kein Vignettenverkauf beim Händler.
** Für Kontrollschilder, bzw. Vignetten, die ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres bezogen werden, ermässigt sich die Prämie um die Hälfte.
Links, Formulare
Autorisierte Mofa-Prüfbetriebe im Kanton Thurgau
2rad-Thurgau
Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung
Mofa / E-Bike einlösen
Zulassungspflicht Elektro-Motorfahrräder (E-Bike, Elektro-Velo)
Mofa führen