Versicherungsnachweis
Für jedes Fahrzeug, das neu in den öffentlichen Verkehr kommt, muss zuvor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach Gesetz verantwortlich ist.
- Der Versicherungsnachweis für Ihr Fahrzeug wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt.
- Auf jedem Versicherungsnachweis ist das Datum vermerkt, ab welchem er gültig ist (Gültigkeitsdauer 30 Tage). Erst ab diesem Datum sind die Risiken durch die Versicherung gedeckt.
- Der Versicherungsnachweis muss auf den Halter des Fahrzeuges ausgestellt sein. Im Fahrzeugausweis darf kein anderer Halter eingetragen werden als im Versicherungsnachweis.
- KEIN Versicherungsnachweis wird benötigt für Anhänger (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung).
Wurde der elektronische Versicherungsnachweis bereits erstellt?