Ersatzfahrzeugausweis
Der Ersatzfahrzeugausweis gibt Ihnen das Recht, mit den Ihnen zugeteilten Schildern zeitweise ein anderes, nicht im Fahrzeugausweis vermerktes Fahrzeug in Verkehr zu setzen.
Ein Ersatzfahrzeug dürfen Sie benutzen, wenn das Fahrzeug, auf das Ihre Schilder eingelöst sind, wegen Reparatur, Umbau usw. zeitweise ausser Verkehr ist und wenn Sie es später wieder verwenden.
Sie benötigen
- Ersatzfahrzeugausweis - Gesuch
- Fahrzeugausweis des Originalfahrzeuges
- Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges
- Allenfalls eine Bestätigung der Verkehrssicherheit
Links, Formulare
Ersatzfahrzeugausweis - Gesuch
Bestätigung der Verkehrssicherheit
Weitere Informationen finden Sie auf www.verkehrszulassung.ch.