Bestätigung der Verkehrssicherheit
Strassenverkehrsgesetz Art. 29
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.
Die Verkehrssicherheit muss vor der Einlösung bestätigt werden, wenn das Fahrzeug nach VTS Art. 33 länger als 1 Jahr nachprüfungspflichtig ist (zur Prüfung überfällig).
- Bei leichten Fahrzeugen (< 3.5 t) gilt dies erst, wenn das Fahrzeug älter als 12 Jahre ist.
- Bei schweren Fahrzeugen gilt dies unabhängig des Alters.
Eine Auflistung der verschiedenen Fahrzeugarten und der entsprechenden Nachprüfungspflicht finden Sie auf dem Formular Bestätigung der Verkehrssicherheit.
Verkehrssicher ist ein Fahrzeug, wenn z.B. Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen und Fahrwerk funktionstüchtig sind und das Fahrzeug gefahrlos benutzt werden kann. Mängelfreiheit muss nicht bestehen. Der Umfang für die Überprüfung ergibt sich aus Alter und Zustand des Fahrzeuges.
Dies gilt für folgende Fahrzeugeinlösungen:
- Vorläufige Verkehrsberechtigung
- Wechselschilderöffnung
- Neulösung und Fahrzeugwechsel
- Ersatzfahrzeug
- Exportschild
Ein Fachbetrieb (Inhaber eines schweizerischen Händlerschildes für die entsprechende Fahrzeugart) kann die Verkehrssicherheit bestätigen.
Die Bestätigung ist maximal 30 Tage gültig.