Kontrollschilder
Die Zuteilung eines Kontrollschildes ist grundsätzlich zufällig.
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Gesetzliche Grundlagen
Es gilt die VZV (Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr), insbesondere Art. 81 und 87 VZV betreffend Annullierung des Fahrzeugausweises und Schilderabgabe. Die Kontrollschilder bleiben Eigentum der Behörde. Die Halterin bzw. der Halter sind nicht berechtigt, selbständig darüber zu verfügen.
Gebühren und Kosten
Für Kontrollschilder werden Gebühren wie folgt erhoben:
- Schilderpaar Fr. 30
- Einzelschild Fr. 20
- Reservationsgebühr im ersten Jahr Fr. 30
- Reservationsgebühr für jedes weitere Jahr Fr. 50
- Schilderübertragung Fr. 60