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Fahrzeug abmelden

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder nicht mehr brauchen, müssen Sie es abmelden. Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen kein neues Fahrzeug anmelden, müssen Sie Ihre Kontrollschilder abgeben.

Fahrzeug ausser Verkehr setzen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben oder nicht mehr nutzen möchten, können Sie es abmelden. Mit der Abmeldung wird Ihr Fahrzeugausweis annulliert.

Abmelden per Post

Senden Sie den Fahrzeugausweis im Original per Post mit einer Notiz zu, dass Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten. Den ungültigen Fahrzeugausweis erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen zurück.

Abmelden am Schalter

Bringen Sie den Fahrzeugausweis vorbei. Sie erhalten den ungültigen Ausweis direkt am Schalter zurück.

Kontrollschilder abgeben

Wenn Sie kein neues Fahrzeug einlösen und Ihre Kontrollschilder zurückgeben, haben Sie die Auswahl zwischen der Vernichtung oder Deponierung der Kontrollschilder.
Wenn Sie die Kontrollschilder nicht mehr brauchen, können Sie sie kostenlos vernichten lassen. Wenn Sie die Kontrollschilder später wieder beziehen möchten, können Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr für Fr. 30 deponieren lassen. Weitere Informationen finden Sie unter Kontrollschilder abgeben.

 

Links, Formulare 

Reservierungsverlängerung
Kontrollschilder abgeben
Kontrollschilder wieder einlösen