Motorradprüfung
Sicherheitsausrüstung
Aus Sicherheitsgründen wird bei der praktischen Motorradprüfung folgende Mindestausrüstung verlangt:
- Geprüfter Schutzhelm (mit Visier oder Brille)
- Motorradhandschuhe
- Jacke aus Leder mit langen Ärmeln oder Motorradjacke mit Protektoren
- Lange Hose aus Leder oder Motorradhose mit Protektoren
- Motorradstiefel (Kat. A1 mit Automat ohne Fussbremse: Motorradstiefel oder knöchelüberragendes, festes Schuhwerk. Armee- und Polizeistiefel sind Motorradstiefeln gleichgestellt und auch bei der Kategorie A zugelassen)
Die Prüfung wird nur mit dieser motorradspezifischen Sicherheitsausrüstung durchgeführt.
Anforderungen an Prüfungsfahrzeug
Kategorie A1
ab 15 Jahren: Kleinmotorräder mit einem Hubraum bis 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW mit max 45 km/h.
ab 16 Jahren: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11kW.
Kategorie A mit Leistungsbeschränkung 35 kW
ab 18 Jahren: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0.20 kW/kg und zwei Sitzplätzen (ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1).
Nach 2-jähriger Fahrpraxis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung:
Kategorie A ohne Leistungbeschränkung
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen und einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg.
Motorräder mit Doppelrädern, welche als ein Rad gelten, sind als Prüfungsfahrzeug unzulässig.
Winterpause
In der Winterpause von November bis Ende März behalten wir uns vor, keine Termine für die praktische Motorrad-Prüfung zuzuteilen.
Melden Sie sich bitte bis spätestens 15. September an. Spätere Anmeldungen können vor der Winterpause nicht mehr berücksichtigt werden.
Gültigkeit Lernfahrausweis
Bitte beachten Sie, dass Ihr Lernfahrausweis der Motorrad-Kategorien (Gültigkeitsdauer 16 Monate) aus gesetzlichen Gründen nicht verlängert werden kann.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Lernfahrausweises, kann ein Gesuch für einen weiteren Lernfahrausweis gestellt werden. Es ist ein neues Gesuch einzureichen.
Sie können maximal zwei Lernfahrausweise derselben Kategorie beantragen. Ein dritter Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartefrist von 2 Jahren beantragt werden.
Prüfungstermin verschieben
- eine Terminverschiebung muss eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen
- bei Nichterscheinen, zu später Verschiebung oder Abmeldung wird die Prüfung verrechnet