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Führerausweis auf Probe

Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und Personen, die, unabhängig vom Geburtsdatum, am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe (FAP).

Wer den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzt und den Führerausweis der Kategorie A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

 

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Die Probezeit dauert drei Jahre. Der unbefristete Führerausweis wird nach dem Besuch des Weiterbildungskurs und nach Ablauf der Probezeit ausgestellt.

Wie lange dauert der Weiterbildungskurs?

Der Weiterbildungskurs dauert einen Tag und muss innerhalb von 12 Monaten nach der bestandenen Führerprüfung absolviert werden.

Ab dem 01.01.2020 muss in jedem Fall nur der Weiterbildungskurs nach neuem Recht nachgewiesen werden. Es wird der Besuch des ersten Weiterbildungstages nach bisherigem Recht anerkannt.

Kursveranstalter auf www.2phasen.ch.

Was eigne ich mir am Kurs an?

Vorgeschriebene Hauptinhalte sind die Vollbremsung und das umweltschonende und energieeffiziente Fahren.
Im Weiteren sind die Kursveranstalter frei, wie sie die Kenntnisse der Kursteilnehmenden über die wesentlichen Einflussfaktoren von Unfällen in einem praktisch auszurichtenden Teil fördern.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Erhalt des Führerausweises besuche?

Sie dürfen Motorfahrzeuge führen, müssen aber bei jeder Verkehrskontrolle mit einer Busse von Fr. 300.-- rechnen.

Darf ich Lernfahrten begleiten?

Nein. Personen die den FAP besitzen, dürfen keine Lernfahrten begleiten.

Darf ich im Ausland fahren?

Ja. InhaberInnen eines FAP dürfen auch im Ausland Fahrzeuge lenken.

Was ist mit Alkohol?

InhaberInnen eines FAP unterstehen einem Alkoholverbot.

Was passiert, wenn mir der FAP entzogen wird?

Begeht der Inhaber des FAP eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Ein neuer Führerausweis mit der neuen Probezeit muss ausgestellt werden. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer FAP ausgestellt. Die neue Probezeit endet in diesem Fall ein Jahr nach Ablauf der Massnahme.

Wann kann ich den Führerausweis nach der Annullierung wieder beantragen?

Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung und nur mit einem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt.