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Umtausch ausländischer Führerausweis

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb eines Jahres ab Einreisedatum in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umschreiben lassen.

Ausnahmen von Strassenverkehrsrechtsregelungen betreffend die Fahrberechtigung für Personen aus der Ukraine finden Sie hier.

Wann muss ich einen Schweizer Führerausweis beantragen?

Die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerausweis verfällt in der Schweiz nach einem Jahr ab Einreisedatum.

Der Schweizer Führerausweis muss vor Ablauf dieser Frist mit dem Formular Umtausch ausländischer Führerausweis - Gesuch beantragt werden.

Welche Unterlagen muss ich für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises einreichen?

  • Formular Umtausch ausländischer Führerausweises - Gesuch
  • Sehtest - bitte direkt auf dem Formular ausfüllen (für hohe Kategorien kann der Sehtest von einem Arzt der Stufe 2 gemacht werden)
  • Aktuelles Passfoto (Anforderungen)
  • Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern: gültige Aufenthaltsbewilligung im Original
  • Gültiger ausländischer Führerausweis im Original
  • Übersetzung des Führerausweises (eines Konsulats oder einer Botschaft in der Schweiz beglaubigt), falls der Ausweis nicht in lateinischer Schrift ausgestellt wurde.

Identifikation

Ihre Personalien müssen von der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde oder dem Strassenverkehrsamt bestätigt werden.

  1. Möglichkeit
    Sie geben die Original-Unterlagen persönlich beim Strassenverkehrsamt (Adressen) ab.
  2. Möglichkeit
    Sie geben die Original-Unterlagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde ab. Die Einwohnerkontrolle sendet die Unterlagen nach der Identifikation direkt dem Strassenverkehrsamt.

Weiteres Vorgehen
Sie erhalten Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb von 10-14 Arbeitstagen per Post.

Wenn eine Kontrollfahrt notwendig ist, erhalten Sie weitere Informationen zur Kontrollfahrt innerhalb von 10-14 Arbeitstagen per Post.

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung meines ausländischen Fahrausweises?

Ausländische Führerausweise werden in der Schweiz anerkannt, wenn

  • sie von der zuständigen ausländischen Behörde erteilt wurden.
  • sie rechtmässig erworben worden und gültig sind.
  • Die Inhaberin/der Inhaber das in der Schweiz vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat.
  • der Führerausweis nicht unter Umgehung der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen erworben wurde (Wohnsitz in der Schweiz und Prüfung im Ausland).
  • der Ausweis nicht aberkannt oder z. B. vom Ausstellerstaat entzogen ist.

Was sind die Bedingungen für den Erwerb eines schweizer Führerausweises?

Der Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie wird Ihnen erteilt, wenn Sie auf einer Kontrollfahrt nachweisen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Führerausweis gilt, sicher führen können.

Die Kontrollfahrt wird in der höchsten Kategorie abgelegt, die im ausländischen Führerausweis eingetragen ist.

Ob Sie von der praktischen Kontrollfahrt und/oder der theoretischen Führerprüfung befreit sind, sehen Sie auf der Länderliste des ASTRA.

Ich muss eine Kontrollfahrt absolvieren. Was muss ich über die Kontrollfahrt wissen?

Auf der Kontrollfahrt müssen Sie nachweisen, dass Sie die schweizerischen Verkehrsregeln kennen, und das Fahrzeug sicher führen können.

Wichtig:

  • Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden.
  • Die Kontrollfahrt ist mit der höchsten gewünschten Ausweiskategorie zu absolvieren und gilt für alle tieferen Kategorien (bei Kategorie B ist Kategorie A enthalten).
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihr Fahrkönnen vorgängig von einem anerkannten Fahrlehrer beurteilen zu lassen.
  • Bestehen Sie die Kontrollfahrt nicht, wird der ausländische Führerausweis aberkannt. Es muss ein schweizerischer Führerausweis im ordentlichen Verfahren (Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde, praktische Führerprüfung) erworben werden.

Was gilt es bei der Umschreibung von höheren Führerausweiskategorien zu beachten (C1, C, D1, D oder berufsmässiger Personentransport)?

Personen, die eine Führerausweisberechtigung für höhere Kategorien (C1, C, D1, D oder berufsmässiger Personentransport) besitzen, müssen eine ärztliche Untersuchung bei einem Arzt der Stufe 2 durchführen lassen. Wenn diese Untersuchung keine Auffälligkeiten zeigt, wird der ausländische Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht. Das Aufgebot für den ärztlichen Untersuch wird nach der Einreichung des Gesuchs für den Umtausch des ausländischen Führerausweises zugestellt.

Wenn Sie eine Kontrollfahrt (praktische Fahrprüfung) machen müssen, wird eine Zusatztheorieprüfung nach bestandener Kontrollfahrt angeordnet.

Je nach Ausstellerstaat ist nur eine Zusatztheorieprüfung notwendig (siehe Liste).

Was passiert mit meinem ausländischen Führerausweis?

Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis wird der ausländische Führerausweis, bis auf wenige Ausnahmen, an den Ausstellerstaat zurückgesendet.

Was passiert, wenn die Umtauschfrist abgelaufen ist?

Die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerausweis verfällt nach einem Jahr. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz keine Fahrzeuge mehr führen.

Der ausländische Führerausweis kann auch nach Ablauf eines Jahres noch umgetauscht werden.

Möchten Sie Ihren ausländischen Führerausweis später als 5 Jahre seit der Einreise in die Schweiz umtauschen, so kann eine Kontrollfahrt angeordnet werden.

Falls Sie in den letzten 2 Jahren regelmässig Motorfahrzeuge der entsprechenden Kategorie geführt haben, können Sie das Formular Bestätigung der Fahrpraxis einreichen. Das Strassenverkehrsamt wird den Antrag prüfen.

Kann ich als Schweizer Staatsbürgerin/Staatsbürger die Führerprüfung im Ausland absolvieren?

Wenn Sie bestätigen können, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Führerprüfung mindestens 12 Monate in Folge in dem Staat aufgehalten haben, der den Führerausweis ausgestellt hat, kann der ausländische Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden.

Als Bestätigung wird eine Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde akzeptiert. Andere Bestätigungen nur in Absprache mit dem Strassenverkehrsamt.

 

Links, Formulare

Umtausch ausländischer Führerausweis - Gesuch
Umtausch ausländischer Führerausweis - Bestätigung Fahrpraxis
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