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Abgaswartung

Mit der ab 2013 geltenden Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht für bestimmte Fahrzeuge, die ein On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Nicht alle OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung.

 

Die folgenden Informationen dienen dazu, die Fahrzeuge zu identifizieren, die von der Abgaswartungspflicht befreit sind. Für die betreffenden Fahrzeuge ist kein Abgaswartungsdokument mehr vorgeschrieben.

Vorschriften

Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD-System, das gemäss Artikel 59a der Verkehrsregelverordnung von der Abgaswartung in der Garage befreit:

Der Halter muss das Fahrzeug innert Monatsfrist in die Garage bringen, überprüfen und gegebenenfalls instand stellen lassen, wenn die OBD-Funktionsanzeige im Armaturenbrett einen Fehler anzeigt.

Gilt die Erleichterung auch für mein Fahrzeug?

Anhand des Fahrzeugausweises lässt sich feststellen, ob ein Fahrzeug ein anerkanntes OBD-System aufweist. Die massgebenden Eintragungen befinden sich in den Feldern 33, 36 und 72:

Ein Fahrzeug mit OBD-System erfüllt die Anforderungen und ist von der Abgaswartungspflicht befreit, wenn ein:

B03 B04 B5a, B5b B6a, B6b, B6c, B6d A04 A05 A07

 

B04 B5a, B5b B6a, B6b, B6c, B6d A04 A05 A07 A08

 

 

E04 E05 E06 A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19, A28 A26