Abgaswartung
Mit der ab 2013 geltenden Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht für bestimmte Fahrzeuge, die ein On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Nicht alle OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung.
Die folgenden Informationen dienen dazu, die Fahrzeuge zu identifizieren, die von der Abgaswartungspflicht befreit sind. Für die betreffenden Fahrzeuge ist kein Abgaswartungsdokument mehr vorgeschrieben.
Vorschriften
Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD-System, das gemäss Artikel 59a der Verkehrsregelverordnung von der Abgaswartung in der Garage befreit:
- Leichte Motorwagen (z.B. Personen- und Lieferwagen) mit
- Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen
- Dieselmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 4 entsprechen
- Schwere Motorwagen (z.B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden
Der Halter muss das Fahrzeug innert Monatsfrist in die Garage bringen, überprüfen und gegebenenfalls instand stellen lassen, wenn die OBD-Funktionsanzeige im Armaturenbrett einen Fehler anzeigt.
Gilt die Erleichterung auch für mein Fahrzeug?
Anhand des Fahrzeugausweises lässt sich feststellen, ob ein Fahrzeug ein anerkanntes OBD-System aufweist. Die massgebenden Eintragungen befinden sich in den Feldern 33, 36 und 72:
- leichte Motorwagen weisen ein Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg aus: Feld 33
- bei schweren Motorwagen beträgt das Gesamtgewicht mehr als 3500 kg: Feld 33
- das Datum der ersten In-Verkehr-Setzung: Feld 36
- das Abgasverhalten des Fahrzeugs (Emissionscode): Feld 72
Ein Fahrzeug mit OBD-System erfüllt die Anforderungen und ist von der Abgaswartungspflicht befreit, wenn ein:
- Leichter Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3'500 kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
B03 | B04 | B5a, B5b | B6a, B6b, B6c, B6d | A04 | A05 | A07 |
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- Leichter Motorwagen mit Dieselmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3'500 kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
B04 | B5a, B5b | B6a, B6b, B6c, B6d | A04 | A05 | A07 | A08 |
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- Schwerer Motorwagen, in Feld 33 ein Gewicht von über 3'500 kg, in Feld 36 ein Datum nach dem 30. September 2006 und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
E04 | E05 | E06 | A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19, A28 | A26 |
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