Anhängekupplung
Bevor ein Anhänger mitgeführt werden darf, muss die Anhängevorrichtung geprüft, und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Die Abnahme kann durch das Strassenverkehrsamt oder eine Thurgauer Garage die selbstabnahmeberechtigt ist erfolgen.
Die erlaubte Anhängelast für das Zugfahrzeug ist in der Regel aus dem Typenschein zu entnehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Verkehrsexperte die Anhängelast in einer Prüfung ermitteln.
Hinweise
- Der beladene Anhänger darf niemals schwerer sein als die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast.
- Der Schwerpunkt des Anhängers muss vor der Achse liegen.
- Ev. gilt eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit.
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Anhängekupplung: Prüfbestätigung Verbindungseinrichtung