Änderung am Fahrzeug
Sie sind verpflichtet eine Änderung am Fahrzeug vor der Weiterverwendung nachprüfen zu lassen.
Meldepflichtig sind
- Änderung der Fahrzeugeinteilung
- Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage
- Änderung an Kraftübertragung
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
- Änderung der Lenk- oder Bremsanlage
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- alle weiteren wesentlichen Änderungen