Abgaswartungspflicht
Mit der ab 2013 geltenden Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Pflicht zur Abgaswartung für bestimmte Fahrzeuge, die mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgestattet sind.
Allerdings befreien nicht alle OBD-Systeme die Fahrzeughalter von der regelmässigen Abgaswartung.
Die Informationen auf dieser Seite helfen, Fahrzeuge zu identifizieren, die von der Abgaswartungspflicht befreit sind. Für diese Fahrzeuge ist auch kein Abgaswartungsdokument mehr erforderlich.
Die folgenden Fahrzeugarten verfügen über ein anerkanntes OBD-System, das gemäss Artikel 59a der Verkehrsregelverordnung von der Abgaswartung in der Garage befreit:
- Leichte Motorwagen (z.B. Personen- und Lieferwagen) mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen
- Dieselmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 4 entsprechen
- Schwere Motorwagen (z.B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Gilt die Erleichterung auch für mein Fahrzeug?
Anhand des Fahrzeugausweises lässt sich feststellen, ob ein Fahrzeug ein anerkanntes OBD-System aufweist. Die massgebenden Eintragungen befinden sich in den Feldern 33, 36 und 72:
- leichte Motorwagen weisen ein Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg aus: Feld 33
- bei schweren Motorwagen beträgt das Gesamtgewicht mehr als 3500 kg: Feld 33
- das Datum der ersten In-Verkehr-Setzung: Feld 36
- das Abgasverhalten des Fahrzeugs (Emissionscode): Feld 72
Ein Fahrzeug mit OBD-System erfüllt die Anforderungen und ist von der Abgaswartungspflicht befreit, wenn ein:
- Leichter Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3'500 kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
B03 | B04 | B5a, B5b | B6a, B6b, B6c, B6d | A04 | A05 | A07 |
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- Leichter Motorwagen mit Dieselmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3'500 kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
B04 | B5a, B5b | B6a, B6b, B6c, B6d | A04 | A05 | A07 | A08 |
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- Schwerer Motorwagen, in Feld 33 ein Gewicht von über 3'500 kg, in Feld 36 ein Datum nach dem 30. September 2006 und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
E04 | E05 | E06 | A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19, A28 | A26 |
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Achtung: Die Halter sind verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb eines Monats in die Garage zu bringen, überprüfen zu lassen und gegebenenfalls instand setzen zu lassen, wenn die OBD-Funktionsanzeige im Armaturenbrett einen Fehler meldet.
Zudem sind folgende Fahrzeuge von der Abgaswartungspflicht ausgenommen:
- vor dem 1. Januar 1976 erstmals zugelassene Motorwagen
- Motorwagen mit Benzinmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h
- schwere Motorwagen mit Benzinmotor
- land- und forstwirtschaftliche Arbeitskarren
- Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte geniessen.
Sollte Ihr Fahrzeug ein Abgaswartungsdokument (AWD) benötigen, können Sie dieses bei einer Markenvertretung oder bei der Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure beziehen.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unsere technische Auskunft gerne weiter:
058 345 36 36 oder infoNULL@stva.tg.ch