Kinder & Kindersitze
Wenn Kinder in Ihrem Fahrzeug mitfahren, müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Erklärungen und Tipps.
Wann ist für Kinder eine geeignete Rückhaltevorrichtung erforderlich?
Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung gesichert werden. Zulässig sind Kinderrückhaltesysteme, die den UNECE-Regelungen Nr. 44/03 oder 44/04 für die jeweilige Altersgruppe entsprechen oder nach dem UNECE-Reglement Nr. 129 zugelassen sind.
Ab dem 1. September 2024 dürfen nur noch Kinderrückhaltevorrichtungen neu verkauft werden, welche die Anforderungen des UNECE-Reglements Nr. 129 erfüllen. Kindersitze, die nach dem UNECE-Reglement Nr. 44 geprüft sind, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.
Bitte beachten Sie sowohl die Bedienungsanleitung des Kindersitzes als auch die des Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass die Rückhaltevorrichtung korrekt verwendet wird.
Wann ist keine Rückhaltevorrichtung erforderlich?
Kinder, die grösser als 150 cm sind, sowie Kinder, die älter als 12 Jahre sind, müssen mit dem vorhandenen Sicherheitsgurt gesichert werden.
Darf ein Kind vorne sitzen?
Grundsätzlich dürfen Kinder unabhängig vom Alter auch auf dem Beifahrersitz mitfahren. Rückhaltevorrichtungen, die nach hinten gerichtet sind (Reboard), dürfen nur verwendet werden, wenn die vorhandenen Airbags deaktiviert sind. Nach vorne gerichtete Rückhaltevorrichtungen können auf Plätzen mit Airbags verwendet werden, sofern dies in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Darf ein Kind auf einem Motorrad mitfahren?
Mitfahrer auf Motorrädern, motorradähnlichen Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen müssen rittlings sitzen und Trittbretter oder Fussrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden.
Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen müssen während der Fahrt nach den Bestimmungen des ECE-Reglements Nr. 22 geprüfte Schutzhelme tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen solchen Schutzhelm tragen.
Bei zusätzlichen Fragen hilft Ihnen unsere technische Auskunft gerne weiter:
058 345 36 36 oder infoNULL@stva.tg.ch