Fahren mit Anhänger/Anhängerbetrieb
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Anhänger ziehen möchten, müssen Sie bestimmte Vorgaben beachten, insbesondere das für Ihr Fahrzeug zulässige Gewicht des Anhängers.
Darf ich mit meinem Fahrzeug einen Anhänger ziehen?
- Ja, wenn im Feld 31 des Fahrzeugausweises eine Anhängelast eingetragen ist.
- Ist im Feld 31 keine Anhängelast vermerkt, dürfen Sie keinen Anhänger mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Bei einigen Fahrzeugen ist zudem in Feld 35 das Gesamtzuggewicht angegeben. Das Gesamtzuggewicht umfasst das Gewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger und darf nicht überschritten werden.
Im Feld 13/14 des Fahrzeugausweises finden Sie die Stützlast. Dies ist die Last, die über die Zugvorrichtung (Anhängerdeichsel) auf die Verbindungseinrichtung (Anhängerkupplung) wirkt und darf ebenfalls nicht überschritten werden.
Das Gesamtgewicht ist das für die Zulassung massgebliche Gewicht und stellt das höchste Gewicht dar, mit dem das Fahrzeug verkehren darf.
Das Betriebsgewicht ist das Gewicht des Anhängers einschliesslich der Ladung und darf die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs, Feld 31 eingetragene maximale Anhängelast nicht überschreiten.
Keil
Alle Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit einem Unterlegkeil ausgestattet sein, um ein Wegrollen des Anhängers zu verhindern.
Bremsen
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg (sogenannte O1-Anhänger) benötigen keine Betriebs- oder Feststellbremse.
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bis maximal 3500 kg (sogenannte O2-Anhänger) müssen sowohl eine Betriebsbremse als auch eine Feststellbremse haben. Bei Zentralachsanhängern kann die Betriebsbremse auch als Auflaufbremse ausgeführt sein.
Sicherheitsvorrichtung
Wenn sich ein Anhänger plötzlich vom Zugfahrzeug löst, muss die Anhängerbremse selbsttätig greifen. Eine Ausnahme besteht für Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 1500 kg, die zusätzlich mit einer Verbindung zum Zugfahrzeug (wie ein Seil oder eine Kette) ausgestattet sind. Diese Verbindung muss sicherstellen, dass die Anhängerdeichsel den Boden nicht berührt, wenn sich der Anhänger plötzlich löst.
Ladung
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass die Ladung korrekt gesichert ist:
- Die Ladung muss so befestigt werden, dass sie keine Gefahr für andere darstellt und nicht herunterfallen kann.
- Sie darf den Anhänger seitlich nicht überragen. Eine Ausnahme besteht für unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 m Breite auf Sportanhängern (Katamarane und Schlauchboote gelten als teilbar).
Grösse des Anhängers
- Die maximale zulässige Höhe beträgt 4 m inklusive Ladung.
- Die maximal zulässige Länge beträgt 12 m inklusive Deichsel, wobei die gesamte Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug plus Anhänger) 18,75 m Länge nicht überschreiten darf.
- Die maximal zulässige Breite beträgt 2,55 m inklusive Ladung; für klimatisierte Anhänger maximal 2,60 Meter inklusive Ladung.
Rückspiegel
Das Zugfahrzeug muss aussen links und rechts mit einem Rückspiegel ausgestattet sein, der es der Fahrerin oder dem Fahrer ermöglicht, die Fahrbahn neben dem Anhänger mindestens 100 m weit nach hinten zu überblicken. Zusätzlich gelten folgende Anforderungen für die Rückspiegel:
- Sie müssen so angebracht sein, dass sie während der Fahrt möglichst frei von Erschütterungen bleiben.
- Sie und ihre Halterungen dürfen keine Spitzen oder scharfen Kanten aufweisen.
- Wenn sie bis zu 2 m über dem Boden mehr als 10 cm über die breitesten Karosserieteile hinausragen, müssen sie bei leichtem Druck nachgeben.
Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?
Seit dem 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3,5 t nicht überschreitet und die technischen Anforderungen erfüllt, bis zu 100 km/h fahren. Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers, zu überprüfen, ob der Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist.
Darf ich ohne Anhängerprüfung mit einem leichten Motorwagen einen Anhänger mitführen?
Ja, wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:
- Sie haben Ihre Führerprüfung vor dem 1. April 2003 abgelegt.
- Sie besitzen einen Führerausweis im Kreditkartenformat der Kategorie B (Auto), der Anhänger hat ein Gesamtgewicht von höchstens 750 kg und Ihr Auto ist für das Ziehen von Anhängern zugelassen.
-
Der Anhänger darf auch schwerer als 750 kg sein, wenn das Gesamtzugsgewicht von Fahrzeug (Feld 33 im Fahrzeugausweis) und Anhänger (Feld 33 im Fahrzeugausweis) zusammengezählt höchstens 3500 kg ergibt.
Bei zusätzlichen Fragen hilft Ihnen unsere technische Auskunft gerne weiter:
058 345 36 36 oder infoNULL@stva.tg.ch