Fahrzeugänderungen
Technische Änderungen am Fahrzeug können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und Sie sind deshalb verpflichtet, uns diese zu melden und vor der Weiterverwendung prüfen zu lassen.
Meldepflichtig sind
- Änderung der Fahrzeugeinteilung
- Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
- Änderung an der Kraftübertragung
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
- Änderung der Lenk- oder Bremsanlage
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- alle weiteren wesentlichen Änderungen
Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Umbau über die Machbarkeit und entstehende Kosten zu informieren.
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) regelt alle Änderungen an Motorwagen und Motorrädern: