Anhängekupplung
Das Anbringen einer Anhängekupplung ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung.
(Art. 34 Abs. 2 VTS)
Die Anhängekupplung muss geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Das gilt auch dann, wenn die Anhängekupplung lediglich als Lastenträger verwendet wird oder verwendet werden kann (z. B. für Fahrräder oder E-Bike).
Hinweise
- Der beladene Anhänger darf niemals schwerer sein als die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast.
- Der Schwerpunkt des Anhängers muss vor der Achse liegen.
- Ev. gilt eine eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit.
Für die Prüfung gibt es zwei Wege:
Administrative Variante:
Eine berechtigte Fachwerkstatt bestätigt den Einbau und füllt das dazu vorgesehene Formular aus. Für diesen Zweck muss es nicht zwingend eine Markenvertretung Ihres Fahrzeugs sein. Das ausgefüllte, gestempelte und unterschriebene Formular zusammen mit dem originalen Fahrzeugausweis senden Sie dann zur Bearbeitung per Post an das Strassenverkehrsamt. Bei Fahrzeugen, welche direkt importiert wurden und mit Typengenehmigung X zugelassen sind, benötigen wir zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Bei Direktimportfahrzeugen aus den USA benötigen wir zusätzliche Angaben über die höchstmögliche Anhängelast (Betriebsanleitung / Herstellerbestätigung).
Prüfbestätigung für Anhängerkupplungen
Variante mit Prüftermin beim Strassenverkehrsamt:
Sie vereinbaren einen Termin für die Prüfung und Abnahme der Anhängekupplung mit uns unter der Tel. 058 345 36 36. Zum Prüfungstermin kommen Sie mit dem Fahrzeug, dem originalen Fahrzeugausweis, ggf. der EG-Übereinstimmungs-bescheinigung (COC) und bei Direktimportfahrzeugen aus der USA mit der Betriebsanleitung oder der Herstellerbestätigung vorbei. Anlässlich der Prüfung wird der Anbau der Anhängekupplung kontrolliert und aufgrund der Angaben auf der Verbindungseinrichtung die zu bewilligenden Anhängelasten und die zulässige Stützlast definiert und in den Fahrzeugausweis eingetragen.
Ausnahme:
Bei Anhängelasterhöhungen mittels DTC oder FAKT Gutachten sowie bei durchgehenden Anhängerbremssystemen (pneumatisch, elektrisch oder hydraulisch). Für diese Fälle müssen Sie in jedem Fall hier einen speziellen Prüfungstermin vereinbaren.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unsere technische Auskunft gerne weiter:
058 345 36 36 oder infoNULL@stva.tg.ch