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Gewichtsänderung

Die Änderung des Gesamtgewichtes ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung.
(Art.34 Abs.2 VTS)

Herabsenkung des Gesamtgewichtes

Als Halterin oder Halter eines Fahrzeugs können Sie ein Gesuch stellen, um das zulässige Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder Anhängers anzupassen. Diese Änderung ist jedoch nur einmal pro Jahr oder bei einem Halterwechsel möglich.

Sie können das Formular Gewichtsänderung ausgefüllt zusammen mit dem Fahrzeugausweis am Schalter "Technischer Support" in Frauenfeld bzw. beim Teamleiter Prüfungen in Amriswil abgeben oder es per Post an folgende Adresse senden.

Strassenverkehrsamt Thurgau
Moosweg 7a
"Technischer Support"
8500 Frauenfeld

Erhöhung des Gesamtgewichtes

Sind vom Hersteller Gewichte im Rahmen seiner Garantien limitiert, sind diese für den Fahrzeugbetrieb ausschlaggebend.

Werden diese Garantiegewichte im Einzelfall durch den Hersteller selbst oder durch einen Umbauer erhöht, so ist in allen Fällen nach Art. 42. Abs. 1 VTS zu verfahren.

Liegt für ein Fahrzeug keine erforderliche Herstellergarantie für die Auflastung vor, kann der Umbauer diese ausstellen, sofern ein Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (DTC oder FAKT) die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.

In diesem Fall vereinbaren Sie unter Tel. 058 345 36 36 einen Termin für die Prüfung und Abnahme der Gewichtserhöhung.

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unsere technische Auskunft gerne weiter:
058 345 36 36 oder infoNULL@stva.tg.ch 

Links, Formulare

Antrag Gewichtsänderung