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Mofa und E-Bike vor dem 14. Altersjahr

Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrrädern und E-Bikes beträgt  grundsätzlich 14 Jahre.

Ausnahmen

Das Mindestalter für Führer von Motorfahrrädern beträgt 14 Jahre. Aus zwingenden Gründen, namentlich bei Invaliden oder wenn die Verwendung eines andern Verkehrsmittels nach den örtlichen Verhältnissen ausgeschlossen oder nicht zumutbar ist, kann die kantonale Behörde den Führerausweis für Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres aufgrund einer theoretischen Prüfung erteilen.

Wenn Sie eine solche Ausnahme beantragen wollen, richten Sie ein entsprechendes Gesuch an das Strassenverkehrsamt.

Folgendes muss darin enthalten sein:

  • Vollständigen Personalien des Antragstellers
  • Angaben über Zweck und Häufigkeit der Fahrten (z.B. Schulbesuch, täglich)
  • Fahrstrecke (Länge, Höhenunterschiede)
  • Nachweis, dass kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist oder dessen Benützung nicht zugemutet werden kann
  • Ärztliches Zeugnis, welches bestätigt, dass die Verwendung eines Motorfahrrades unbedingt notwendig ist
  • Zustimmung der Schulbehörde

Die Verwendung eines Fahrrades für den Schulweg usw. gilt als zumutbar, wenn in einer Richtung nicht mehr als 30 Minuten benötigt werden.

Medizinische Gründe

Z.B. Asthma, Fahrradverbot wegen schneller Ermüdung als Folge von Krankheiten oder Gebrechen.
 

Zusätzliche Berechtigungen

Leichtmofas
Der Ausweisinhaber Kategorie M darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahres führen.
Elektroleichtmotorfahrrad
Elektro-Leichtmotorfahrrad (E-Bike) mit einer Leistung bis max. 500 Watt, Tretunterstützung bis max. 25 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 20 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M, ab 16 Jahren kein Ausweis erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf fuehrerausweise.ch.
 

Ihr Vorgehen

Falls die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind, erhalten Sie das Gesuchsformular für den Motorfahrrad-Führerausweis. Dieses ist vollständig auszufüllen und beim Strassenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle zwecks Identifikation der Personalien mit einem Identifikationsnachweis (z.B. ID) vorzulegen.
Nach Eingang des Gesuchsformulares erhält der Bewerber die Unterlagen, um sich zur Theorieprüfung anmelden zu können. Die Theorieprüfung kann an einem unserer Prüfungsorte Frauenfeld, Amriswil oder Kreuzlingen abgelegt werden.
 

Links, Formulare

E-Bike und Mofa fahren
Faktenblatt - Der zumutbare Schulweg

Einlösung eines Mofas