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Ärztliche Untersuchung

Periodische Kontrolluntersuchungen

Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen, dass alle Personen, die über 75 Jahre alt sind und einen Führerausweis besitzen, alle zwei Jahre eine ärztliche Kontrolluntersuchung bestehen müssen.

Zudem müssen Personen, die einen Führerausweis der Kategorien C, C1, D, D1 besitzen sowie Fahrlehrer, Verkehrsexperten und Inhaber einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre, danach alle drei Jahre eine verkehrsmedizinische Kontrolle bestehen.

Links, Formulare 

Medizinsche Mindestanforderungen
Berechtigte Ärzte und Psychologen
Ärztliches Zeugnis
Augenärztliches Zeugnis
Formular für den Arzt - Untersuchungsbefund Gruppe 1
Formular für den Arzt - Untersuchungsbefund Gruppe 2