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Ausnahmebewilligung für berufliche Fahrten

Ab 01.04.2023 kann unter gewissen Bedingungen eine Bewilligung für Fahrten während des Führerausweisentzugs erteilt werden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind, dass der Führerausweis

Das bedeutet, dass keine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann, wenn es sich um eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung handelt oder der Führerausweis lediglich für den Arbeitsweg benötigt wird.

Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie ein schriftliches Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einreichen.
Dieses Gesuch muss Folgendes enthalten:

Diese Angaben müssen von einem Vorgesetzten bestätigt werden. Bei selbständig Erwerbenden müssen diese in anderer geeigneter Weise belegt werden.

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