Ausnahmebewilligung für berufliche Fahrten
Ab 01.04.2023 kann unter gewissen Bedingungen eine Bewilligung für Fahrten während des Führerausweisentzugs erteilt werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind, dass der Führerausweis
- für die Berufsausübung notwendig ist,
- wegen einer leichten Widerhandlung entzogen wird,
- nicht auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird,
- in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen worden ist.
Das bedeutet, dass keine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann, wenn es sich um eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung handelt oder der Führerausweis lediglich für den Arbeitsweg benötigt wird.
Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie ein schriftliches Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einreichen.
Dieses Gesuch muss Folgendes enthalten:
- Genaue Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit
- Name der Firma
- Fahrzeuge, welche gelenkt werden sollen
- Benötigte Kategorien
- Arbeitszeiten, in welchen Fahrzeuge gelenkt werden sollen
- Gebiet, in welchen Fahrzeuge gelenkt werden sollen
Diese Angaben müssen von einem Vorgesetzten bestätigt werden. Bei selbständig Erwerbenden müssen diese in anderer geeigneter Weise belegt werden.