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Verfahren

Verfahren bei einer administrativen Massnahme

Das Verwaltungsverfahren, in dem über die Anordnung von Administrativmassnahmen entschieden wird, ist grundsätzlich unabhängig vom parallel dazu durchgeführten Strafverfahren.

Vor der Verfügung eines Führerausweisentzuges wird der betroffenen Person in der Regel das rechtliche Gehör gewährt. D.h. es wird ihr Gelegenheit gegeben, sich zu den ihr vorgeworfenen Widerhandlungen schriftlich zu äussern. Auf Wunsch kann sie Einsicht in die Akten nehmen.

Die Verfahrenskosten für die Administrativmassnahmen richten sich nach der Gebührenverordnung des Regierungsrates.

Jeder Entscheid über eine administrative Massnahme kann im Rechtsmittelverfahren angefochten werden. Die kantonale Beschwerdeinstanz ist die Rekurskommission für Strassenverkehrssachen, Löwenstrasse 12, 8280 Kreuzlingen.
 

Links, Formulare

Gebührenverordnung

 

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