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Fahren unter Drogeneinfluss

Nulltoleranz bei Drogen und/oder Medikamenten.

Personen, welche aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Medikamentenkonsum nicht mehr über die notwendigen physischen und psychischen Fahrfähigkeiten verfügen, wird der Führerausweis abgenommen. Die Fahrunfähigkeit infolge Drogenkonsums ist bewiesen, wenn sich bei der durchgeführten Blutprobe positive Werte für folgende Substanzen ergeben:

Für andere Substanzen, welche die Fahrfähigkeit einschränken können, stützt sich die Entzugsbehörde bei ihrem Entscheid auf das 3-Säulen-Prinzip ab (Feststellungen der Polizei, medizinische Untersuchung und die Resultate der Laboranalysen).

Formulare, Links

Führerausweis und Suchtmittel
Suchtberatungsstellen
Zeugnis über Drogenabstinenz
Zeugnis der Fachtherapie