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Mofa prüfen und einlösen

Der Mofa- und E-Bike-Fahrzeugausweis gibt Ihnen das Recht, das darin aufgeführte Mofa mit den zugeteilten Schildern in Verkehr zu setzen.

Mofa-Fahrzeugprüfung notwendig?

Mofas werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr periodisch zur Prüfung aufgeboten.

In folgenden Fällen findet zwingend eine Prüfung beim Mofa-Prüfbetrieb statt:

  • Prüfung nach behördlichem Ausweis- und Kontrollschildentzug
  • Prüfung wegen abhanden gekommenem Fahrzeugausweis (wenn kein gültiger Fahrzeugausweis (Vignette ungültig) vorhanden ist)
  • Prüfung wegen Zweifel an der Betriebssicherheit (begründet, oder wenn das Fahrzeug länger als 10 Jahre ausser Verkehr ist)

Die Prüfungen werden durch autorisierte Mofa-Prüfbetriebe durchgeführt und auf dem Formular Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung bestätigt. Die Liste der autorisierten Mofa-Prüfbetriebe finden Sie hier.

Nach erfolgreicher Fahrzeugprüfung kann das Mofa durch den Mofa-Prüfbetrieb eingelöst werden. Der Fahrzeugausweis wird per Post zugesendet.

Mofa / E-Bike einlösen

Folgende Geschäftsfälle können beim Mofa-Prüfbetrieb und beim Strassenverkehrsamt getätigt werden:

  • Einlösung eines E-Bike / Mofa (typengeprüftes Fahrzeug, mit vorhandenen Fahrzeugpapieren)
  • Verlust / Ersatz gültige Vignette oder TG-Kontrollschild (gültiger Vignette)

Für die Einlösung Ihres Mofa's oder E-Bikes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Formular Mofa / E-Bike einlösen vollständig ausgefüllt
  • Mofa- oder E-Bike-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges
  • Kopie ID, wenn der Halter erstmals im Thurgau erfasst wird

Sie erhalten nach Bezahlung der Gebühren (siehe weiter unten) ein Kontrollschild und eine Vignette.

Mofa / E-Bike auf einen neuen Besitzer einlösen (Halterwechsel)

Ein Halterwechsel (auch innerhalb der Familie) ist vom neuen Halter unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen zu melden.

Wird das Kontrollschild vom neuen Besitzer übernommen, sind dem Strassenverkehrsamt oder vom Mofa-Prüfbetrieb folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formular Mofa / E-Bike einlösen vollständig ausgefüllt
  • Mofa- oder E-Bike-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges
  • Kopie ID, wenn der Halter erstmals im Thurgau erfasst wird

Auf Wunsch kann kostenpflichtig ein neues Kontrollschild zugeteilt werden.

Adresse ändern

Eine Adressänderung ist dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden. Die Änderung ist kostenlos.

Jährliches Versenden der Vignette

Das E-Bike oder Mofa-Kontrollschild mit einer Vignette ist jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres gültig. Bei eingelösten E-Bikes und Mofas senden wir Ihnen im Januar automatisch eine Jahresrechnung.

Nach Ihrer Bezahlung dieser Jahresrechnung erhalten Sie die neue Vignette per Post. Der Versand der Vignette dauert in der Regel zwei Wochen. Wenn Sie keine Verlängerung möchten, müssen Sie die Rechnung nicht mehr begleichen.

Die Rechnung kann auf Verlangen erneut zugestellt werden.

Verloren oder gestohlen

Verlust Vignette
Bei einem Verlust der Vignette genügt es, für einen Ersatz bei einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb oder dem Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis vorzulegen.

Kosten
Fr. 10 neue Vignette
Fr. 30 Bearbeitungsgebühr

Verlust Kontrollschild und Vignette
Falls das Kontrollschild und die Vignette nicht mehr vorhanden sind, melden Sie dies bei einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb. Es wird Ihnen per Post ein neuer Fahrzeugausweis zugestellt.

Kosten
Fr. 20 Ausweis
Fr. 30 Bearbeitungsgebühr
Fr. 10 Kontrollschild
Fr. 10 Vignette

Verlust gültiger Fahrzeugausweis (gültige Vignette vorhanden)
Bei Verlust des gültigen Fahrzeugausweises mit gültiger Vignette kann das Formular Mofa / E-Bike einlösen dem Strassenverkehrsamt eingereicht oder einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb vorgelegt werden.

Kosten
Fr. 20 Ausweis
Fr. 30 Bearbeitungsgebühr

Verlust ungültiger Fahrzeugausweis (keine gültige Vignette vorhanden)
Bei einem Verlust eines ungültigen Fahrzeugausweises muss das Mofa zur Prüfung einem autorisierten Mofa-Prüfbetrieb gezeigt werden und das Formular Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung ausgefüllt werden.

Kosten:
Fr. 20 Ausweis
Fr. 40 Identifikation / Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung

Verlust Mofa
Der Verlust oder Diebstahl des Mofas muss der Polizei gemeldet werden.

Kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung

Mit dem Kauf der Vignette für Ihr E-Bike oder Mofa sind Sie automatisch über die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung für Motorfahrräder bei der AXA versichert.
Mehr erfahren.

Gebühren

Jährliche Verkehrssteuer
Vignette*
Mofa-Kontrollschild
Versicherungsprämie**
Verband / Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung
Fr.   2.50
Fr.  10
Fr.  10
Fr.  34.30
Fr.  40
Gesamtkosten mit Kontrollschild Fr. 96.80
Gesamtkosten ohne Kontrollschild Fr. 86.80
Fahrzeugausweis Fr. 30
Duplikat Fahrzeugausweis
Änderung im Fahrzeugausweis
Fr. 20
 
Adressänderung im Fahrzeugausweis kostenlos
Bearbeitungsgebühr bei Verlust Kontrollschild und/oder Vignette Fr. 30

*  Der ordentliche jährliche Vignettenersatz erfolgt mit vorgängiger Zusendung der Rechnung durch das Strassenverkehrsamt -> kein Vignettenverkauf beim Händler.
** Für Kontrollschilder, bzw. Vignetten, die ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres bezogen werden, ermässigt sich die Prämie um die Hälfte.

Links, Formulare

Autorisierte Mofa-Prüfbetriebe im Kanton Thurgau
2rad-Thurgau
Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung
Mofa / E-Bike einlösen

Zulassungspflicht Elektro-Motorfahrräder (E-Bike, Elektro-Velo)

Mofa führen